Betriebsmedizin
Wir freuen uns, Ihnen ab sofort in der Hausarztpraxis Steißlingen auch die arbeitsmedizinische Betreuung sowie arbeitsmedizinische Vorsorgen anbieten zu können. Damit erweitern wir unser Leistungsspektrum um einen wichtigen Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.
LKW-Führerscheinuntersuchungen (Klasse C/C1/CE/C1E)
Zum Erwerben von LKW-Führerscheinen führen wir die notwendigen Untersuchungen inklusive Sehtest durch. Die Untersuchung umfasst eine Anamnese, körperliche Untersuchung, Sehtest, Perimetrie und einen Urinstreifen. Sie benötigen keinen weiteren Termin mehr beim Augenarzt
BUS-Führerscheinuntersuchungen/ P-Schein
Zum Erwerben von BUS-Führerscheinen (Klasse D/D1/DE/D1E) und Personenbeförderungsscheinen (P-Schein) führen wir alle erforderlichen Untersuchungen durch. Neben der allgemeinen Untersuchung und dem Sehtest wird beim Ersterwerb und der Verlängerung über das 50. bzw. 60. Lebensjahr zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig. Diese beinhaltet eine Testung auf die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Sicherheit und Gesundheitsschutz sind in Betrieben zur selbstverständlichen Aufgabe geworden. Wir betreuen Ihr Unternehmen im Bereich der Arbeitsmedizin und unterstützen Sie als kompetenter Partner. Wir bieten als Basis die arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt (ASIG §3) an.
Abhängig von der Betriebsgröße kommen nach der DGUV Vorschrift 2 unterschiedliche Betreuungsformen in Frage. Für kleinere Betriebe (<50 MitarbeiterInnen) kommt eine Regelbetreuung oder eine alternative bedarfsorientierte Betreuung in Frage, für größere Unternehmen (ab ca. 50 MitarbeiterInnen) die Regelbetreuung. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Die Betreuung beinhaltet unter anderem:
- Begehungen
- Beratung von Führungskräften
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzung (Teilnahme auch online per Videokonferenz)
- Fachliche Beratung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung und Beurteilung zu den genutzten Gefahrstoffen und der angewandten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- Beratung zur sicheren Nutzung der PSA und Hygienemaßnahmen im Betrieb
- Unterstützung bei der Auswahl der Hautschutzmittel
- Beratung bei Einführung von neuen Technologien, Gefahrstoffen
- Beratung zur Unfallverhütung, Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren im Betrieb
- Organisation der Ersten Hilfe
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen Beschäftigte über die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz aufgeklärt und beraten werden. Dadurch sollen Beeinträchtigungen der Gesundheit verhindert beziehungsweise frühzeitig erkannt werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient auch zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten.
Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten sind spezifische Pflichtvorsorgen vorgeschrieben, welche eine Voraussetzung für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen sind. Wir führen alle Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durch.
Atemschutzuntersuchung Feuerwehr (G26.3)
Wir führen die notwendige ärztliche Atemschutzuntersuchung der Feuerwehr durch. Nach der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ müssen Feuerwehrangehörige die körperliche Eignung für Atemschutzgeräteträger nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G26.3 feststellen und regelmäßig überwachen lassen. Die Untersuchung umfasst Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, Belastungs-EKG, Blut- und Urinuntersuchung sowie die körperliche Untersuchung.
Eignungsuntersuchungen
Mit Eignungsuntersuchungen wird die Tauglichkeit oder Eignung für MitarbeiterInnen für eine bestimmte Tätigkeit festgestellt.
Wir führen u.a. folgende Untersuchungen durch:
- Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten (G 25)
- Tätigkeiten mit Absturzgefahr (G 41)
Abhängig von der Eignung sind verschiedene Untersuchungen wie z.B. Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion oder Belastungs-EKG für die Feststellung der Eignung notwendig.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Neben den gesetzlichen Aufgaben bietet das betriebliche Gesundheitsmanagement weitere Vorteile für Ihre Firma und Ihre MitarbeiterInnen. Durch die betriebliche Gesundheitsförderung können Sie die Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen stärken. Gerne beraten wir Sie über Impfaktionen wie z.B. die Grippeimpfung oder einen Gesundheits-Checkup für Ihre MitarbeiterInnen.
Bei MitarbeiterInnen mit längerer Krankheit, betreuen wir sowohl Führungskräfte als auch Erkrankte im Rahmen der betrieblichen (Wieder)Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB IX (BEM).
Infektionsschutz-Gesetz – Belehrung
Die ärztliche Belehrung nach IfSG § 43 (früher Bescheinigung nach Bundesseuchengesetz) benötigen alle, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen.
